- Wann ist meine Hauptuntersuchung fällig?
- Die Hauptuntersuchung ist am letzten Tag des auf der Plakette angezeigten Monats fällig (§ 29 Abs. 7 StVZO). Steht auf der Plakette z. B. "3/2026", läuft sie am 31. März 2026 ab.
- Gibt es eine Kulanzzeit nach dem HU-Ablauf?
- Für reguläre Pkw-Halter sieht der Bußgeldkatalog (BKatV Nr. 186.2) erst ab mehr als 2 Monaten Überschreitung ein Bußgeld vor. Das Fahren mit abgelaufener HU ist aber ab dem ersten Tag nach Ablauf eine Ordnungswidrigkeit nach § 29 StVZO.
- Ab wann ist eine erweiterte HU erforderlich?
- Ab einer Überschreitung des Vorführtermins um mehr als 2 Monate sind erweiterte Ergänzungsuntersuchungen durchzuführen (Anlage VIIIa Nr. 2.2 StVZO). In der Praxis wird dies oft als 'erweiterte TÜV' bezeichnet; es entstehen in der Regel höhere Kosten bei der Prüforganisation.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei abgelaufener TÜV?
- Für reguläre Pkw (BKatV Nr. 186.2): 0–2 Monate Verzug: kein Bußgeld; mehr als 2 bis 4 Monate: 15 €; mehr als 4 bis 8 Monate: 25 €; mehr als 8 Monate: 60 €. Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfungspflicht (Lkw, Busse) werden nach anderen Tabellen bebußt.